Fashion for your profession NORMEN NORMEN & ZERTIFIZIERUNGEN Kurzinformation zu Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dem Schutz des Trägers. Sie wird in drei Kategorien eingeteilt. PSA Kategorie I Schutzkleidung der Kategorie I schützt vor einfachen persönlichen Risiken deren Auswirkung vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Z. B. Rallyekombi gegen Schmutz. Für Schutzkleidung der Kategorie I muss keine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden. PSA Kategorie II In dieser Kategorie werden alle PSA erfasst, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zugeordnet sind. Sie schützt Personen vor Gefahren mittleren Risikos, z.B. Warnschutzbekleidung oder leichter Hitzeschutz. Eine externe Stelle muss Schutzkleidung der Kategorie II zertifizieren und eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen. Diese ist für 5 Jahre gültig. PSA Kategorie III Kategorie III werden alle PSA zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann, z. B. die Gefahr eines Störlicht- bogens oder Chemikalienspritzer. Die Zertifizierung muss ebenfalls durch eine externe Stelle erfolgen. Außerdem unterliegt PSA der Kategorie III einem EG-Qualitätssicherungssystem welches die Überwachung sicherstellt und die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigung ist ebenfalls für 5 Jahre gültig. Veredelung und Veränderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Besonders bei der Veredelung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist es notwendig, dass die Art der Veredelung speziell auf die Baumuster- prüfbescheinigung der PSA abgestimmt ist und dementsprechend nachzertifiziert ist. Auch hier bietet PLANAM eine Vielzahl an zertifizierten Möglich- keiten, Ihr Firmen-Logo auf die PSA aufzubringen. Bei jeglicher Veränderung von PSA, die nicht nachzertifiziert ist, erlischt die Baumusterprüfbescheinigung und der vollständige Schutz des Trägers ist nicht mehr gewährleistet. EN 343 Die Europäische Norm klärt die Anforderungen an die Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter. Die geprüf- ten Parameter dieser Norm sind der Wasserdurch- gangswiderstand (Wasserdichtheit) und der Wasser- dampfdurchgangswiderstand (Atmungsaktivität). Diese beiden Parameter werden in 3 Klassen eingestuft. Für den Wasserdurchgangswiderstand werden gefordert: Klasse 1 ≥ 8000 Pa vor der Vorbehandlung des Gewebes Klasse 2 ≥ 8000 Pa nach der Vorbehandlung und vor der Vorbehandlung des Gewebes und der Nähte Klasse 3 ≥ 13000 Pa nach der Vorbehandlung des Gewebes und der Nähte und vor der Vorbehandlung der Nähte Für den Wasserdampfdurchgangswiderstand: Klasse 1 = Ret > 40 Klasse 2 = Ret > 20 ≤ 40 Klasse 3 = Ret ≤ 20 Isolation l cl.r m² K/W Träger mit stehender Tätigkeit 75 W/m² Träger mit Tätigkeit in Bewegung leicht 115 W/m² Träger mit Tätigkeit in Bewegung mittel 170 W/m² 8h 1h 8h 1h 8h 1h 0,17 19 C° 11 C° 11 C° 2 C° 0 C° -9 C° 0,23 15 C° 5 C° 5 C° -5 C° -8 C° -19 C° 0,31 11 C° -2 C° -1 C° -15 C° -19 C° -32 C° 0,39 7 C° -10 C° -8 C° -25 C° -28 C° -45 C° 0,47 3 C° -17 C° -15 C° -35 C° -38 C° -58 C° 0,54 -3 C° -25 C° -22 C° -44 C° -49 C° -70 C° 0,62 -7 C° -32 C° -29 C° -54 C° -60 C° -83 C° EN 342 Schutzkleidung gegen Kälte Die Schutzkleidung wird bei Arbeiten in Kühl- häusern getragen. Um optimalen Schutz zu bieten, muss die Bekleidung als Anzug (Parka – Latzhose, Blouson – Latzhose oder Overall) getragen werden. Weiterhin entsprechende Kopf- und Handbe- deckung sowie Schutzschuhe. Bei dem Prüfverfahren nach EN 342 wird die Wärmeisolation sowie die Luftdurchlässigkeit getestet. Das Piktogramm gibt Auskunft über den Grad der Schutzwirkung. Die Zahlen, die sich darunter befinden, bedeuten z. B. 0,477 (B) gemessene resultierende Grundwärmeisolation bei stehender Tätigkeit, sehr leichter und mittlerer Belastung. Entsprechende Einsatzdauer bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen entnehmen Sie bitte, anhand des gemessenen Wertes, der folgenden Tabelle: EN 14058 Schutzkleidung gegen kühle Umgebung Bei gemäßigt niedrigen Temperaturen werden Kleidungsstücke gegen örtliche Abkühlung des Körpers auch für Aktivitäten im Innenbereich verwendet, so z. B. in der Lebensmittelindustrie. In diesen Fällen brauchen die Kleidungsstücke oftmals nicht aus wasserdichten oder luftundurchlässigen Materialien hergestellt zu werden. Die Kleidungsstücke dienen zum Schutz des Körpers gegen kühle Umgebungen. (beste Note) (beste Note) Informationen zur neuen PSA-Verordnung Umstellung von Richtlinie 89/686/EWG auf die Verordnung (EU) 2016/425 Ab 21. April 2018 werden Baumusterbescheinigungen gemäß der neuen PSA-Verordnung ausgestellt. Welche grundlegenden Änderungen gibt es? 1. Baumusterbescheinigungen sind maximal 5 Jahre gültig. 2. Nach der Übergangszeit von 1 Jahr (ab 21. April 2019) darf nur noch PSA nach der neuen Ver- ordnung in den Verkehr gebracht werden. Be- reits in den Verkehr gebrachte Ware darf aber auch weiterhin nach dem 21. April 2019 nach Richtlinie 89/686/EWG ohne Einschränkungen für den Verbraucher verkauft werden. 3. Einige PSA die Schutz vor lebensbedrohlichen Verletzungen bietet wurde von Kat. II in die Kat. III eingestuft, z. B. Schnittschutzkleidung oder PSA die Schutz vor Ertrinken bietet. 4. PSA der Kat. II und der Kat. III muss weiterhin durch eine externe Stelle zertifiziert werden. 5. Bestehende Zertifikate nach Richtlinie 89/686/ EWG behalten weiterhin bis max. 20. April 2023 ihre Gültigkeit. Ändert sich jedoch die Kategorie der PSA, z.B. Schnittschutzbekleidung von bis- her PSA Kat. II auf PSA Kat. III, ist das alte Zerti- fikat bis 20. April 2019 gültig. CE-Kennzeichnung In der Richtlinie 89/686/EWG und auch in der PSA- Verordnung wird die Kennzeichnung von Persönlicher Schutzausrüstung mit dem CE-Zeichen beschrieben. CE heißt übersetzt „Conformité Européenne“ – „Über- einstimmung mit den EU-Richtlinien“. • es ist eine Herstellererklärung • das CE-Zeichen wird immer vor dem Inverkehr- bringen angebracht • dies betrifft nur Produkte, für die nach einer bestimmten Richtlinie die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist • es ist somit keine freiwillige Kennzeichnung • alle PSA der Kat. I, II und III müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein Das Kennzeichen legt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Produkte fest. Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen mit „CE“ gekennzeichnet werden, damit sie überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. 580 | 581
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